Der Verein Brüser Zwerge e.V. besteht gemäß der Satzung aus zwei Organen:
1.Organ – Die Mitgliederversammlung:
Einmal im Jahr treffen wir uns zur Mitgliederversammlung. Hier werden unter anderem der Vorstand gewählt oder der Haushalt genehmigt. So sind alle Eltern, die automatisch Vereinsmitglieder sind, an den wichtigen Entscheidungen im Verein beteiligt und nehmen Einfluss.
2.Organ – Der Vorstand:
Der Vorstand (Träger), der sich in der Regel aus den Kindergarteneltern zusammensetzt, besteht aus 1. und 2. Vorsitzenden, einem Kassenwart, einem Schriftführer und bis zu zwei Beisitzern. Der Vorstand wird auf der jährlichen Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Er ist verantwortlich für die Rahmenbedingungen der Einrichtung. Ihm unterliegt die Führung laufender Geschäfte:
- Personalverwaltung: Als Arbeitgeber der Angestellten ist er z.B. für Einstellungen zuständig
- Arbeiten im Verwaltungsbereich: Z.B. Überwachung der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb von Kindertagesstätten. Darunter fällt der 1.Hilfe –Kurs genauso wie die Sicherstellung der Personalkapazität.
- Arbeiten im Finanzbereich: Z.B Lohn- und Gehaltsabrechnung, Buchhaltung und Kontoführung, Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln.
- Arbeiten im Einkauf: z.B. mit dem Caterer oder dem Einrichtungsausstatter für Kitas.
- Arbeiten im Rechtsbereich: z.B. Vereinsrecht, Vertragsrecht etc.
- Enge Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand und dem Kindergartenteam.
Genauso Wichtig sind die folgenden Punkte
Die Elternmitarbeit:
Der Verein ist als Träger selbst verantwortlich und kann zur Erledigung alltäglicher Dinge wie Fensterreinigung, Instandhaltung, Pflege der Außenanlagen nicht auf die entsprechenden Dienste der Stadt Bonn zurückgreifen. Hintergrund: Die öffentlichen Zuschüsse zu den Betriebskosten sind nicht so bemessen, dass der Verein all diese Tätigkeiten durch bezahlte Kräfte erledigen lassen könnte. Der zusätzliche Elternbeitrag in Höhe von z.Z. 40€ monatlich, den wir als privater Träger erheben müssen, reicht nicht aus, um solche Kosten zu decken.
Die Elternversammlung:
In der Elternversammlung informiert der Träger über personelle Veränderungen sowie pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten. Zu den Aufgaben der Elternversammlung gehört die Wahl der Mitglieder des Elternbeirats.
Der Elternbeirat:
Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Er ist über wesentliche personelle Veränderungen bei pädagogisch tätigen Kräften zu informieren. Gestaltungshinweise des Elternbeirats hat der Träger angemessen zu berücksichtigen.
Zusätzlich hat sich der Elternbeirat die Förderung des Informationsaustauschs zwischen Erziehungsberechtigten zur Aufgabe gemacht. So organisiert er situationsbedingt z.B. pädagogische Elternabende oder Elterncafés zum Informationsaustausch.
Der Rat der Tageseinrichtung:
Der Rat der Tageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Die Beratung zu Grundsätzen der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie Vereinbarungen von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung sind die Aufgaben.
Einzelheiten zu den Aufnahmekriterien und zu anderen den Kindergartenbetrieb betreffenden Fragen werden im Pädagogischen Konzept bzw. der Kindergartenordnung geregelt.